Jack Russell Terrier Verein Gästebuch




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Wer auf seiner Homepage ein so genanntes Gästebuch führt, muss dessen Inhalt regelmäßig kontrollieren. Unterbleibt die regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichtes Trier den Inhalt der Eintragungen zu eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig
(Az.: 4 O106/00).
http://www.pcwelt.de/news/internet/24362

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